Kariestherapie



Karies ist eine durch Bakterienstoffwechselprodukte, Kohlehydrate und Säuren bedingte Erkrankung, die die härteste Substanz des Körpers, den Zahnschmelz angreifen und dann zu Löchern und später zu großen Defekten im Zahn führt.

Wie kann man Karies vorbeugen?

  • Ernährung:
    Häufige zuckerhaltige Zwischenmahlzeiten meiden – über ausgewogenes Essen und Trinken freuen sich die Zähne und der gesamte Organismus.
  • Zahnpflege:
    nach vorheriger Anleitung in der Zahnarztpraxis in der Regel mindestens zweimal täglich drei Minuten mit Zahnbürste und Zahncreme für „Belag- Freiheit“ sorgen. Systematisch alle Zahnflächen putzen, Zahnzwischenräume mit Zahnseide oder Zahnzwischenraumbürstchen reinigen oder aber eine Munddusche einsetzen.
  • Zahnschmelz:
    Tägliche Verwendung von Fluorid zur Härtung – zum Beispiel mit fluoridhaltiger Zahnpasta und fluoridiertem Speisesalz. Wöchentliche Verwendung von hochdosierten Fluoridgelen.
  • Zahnarztpraxis:
    Zweimal jährlich Kontrolle in der Zahnarztpraxis und regelmäßige professionelle Zahnreinigung und im Zweifel Bissfügeldiagnostik zum Ausschluss der Zwischenraumkaries, die nicht immer klinisch sichtbar ist

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    Sollte dennoch ein Defekt am Zahn entstehen oder ein Zahn abbrechen so muss der Defekt aufgefüllt werden. Hierzu gibt es verschieden Materialien.

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Was übernimmt die Kasse?

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Im Frontzahnbereich übernehmen Kassen die Kosten für zahnfarbene Kompositfüllungen. Zu den Frontzähnen zählen die Schneide- und Eckzähne des Ober- und Unterkiefers. Im Seitenzahnbereich werden die Kosten für Amalgamfüllungen übernommen. Für Patienten, die aus medizinischen Gründen kein Amalgam erhalten können (absolute Kontraindikation), werden bei Seitenzähnen Kompositfüllungen gezahlt. Ein solcher Fall liegt vor, wenn ein Patient eine durch einen speziellen Test nachgewiesene Allergie auf Amalgam oder dessen Bestandteile aufweist, oder unter schwerer Niereninsuffizienz leidet.

Zum 1. Juli 2018 ist die EU-Verordnung 2017/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 über Quecksilber und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008 in Kraft getreten. Aufgrund dieser Verordnung gilt nunmehr ein Verbot für die Anwendung von Dentalamalgam bei Milchzähnen, Kindern unter 15 Jahren sowie schwangeren und stillenden Patientinnen, es sei denn, dass die Zahnärztin oder der Zahnarzt eine solche Behandlung wegen der spezifischen medizinischen Erfordernisse als zwingend notwendig erachtet. Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten, die aufgrund der genannten EU-Verordnung keine Zahnfüllungen aus Dentalamalgam erhalten dürfen, haben Anspruch auf eine alternative plastische Füllung, bei der die Patienten keine private Zuzahlung leisten müssen. In Abhängigkeit von der individuellen Indikation gehören bei diesen Patienten seit dem 1. Juli 2018 im Seitenzahnbereich daher auch sogenannte Kompositfüllungen aus Kunststoff zum Leistungsumfang der Krankenkassen.

Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit, eine aufwändigere Versorgung zu wählen als gesetzlich vorgesehen. Sollen beispielsweise Kompositfüllungen im Frontzahnbereich besonderen ästhetischen Ansprüchen gerecht werden (z. B. Farboptimierung) ist das mit Mehrkosten verbunden. In diesem Fall schließt der Zahnarzt mit dem Versicherten eine sogenannte Mehrkostenvereinbarung ab. Darin erklärt sich der Patient bereit, den anfallenden Mehraufwand selbst zu zahlen. Der Zahnarzt rechnet mit der Kasse die Kosten ab, die bei einer Amalgamfüllung angefallen wären. Der Patient erhält eine Rechnung über zusätzliche Kosten.

Den Austausch intakter Füllungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich nicht.

Außerhalb der Kassenleistung gibt es noch die minimalinvasive Kariesinfiltrationstherapie ICON®. Hier kann gänzlich auf den Bohrer verzichtet werden und Zwischenraumkaries, die sich noch nur im Schmelz oder der äußeren Dentinschicht befindet mit einem Kunstsoff infiltriert werden und so wieder verschlossen, was sehr oft zu Regeneration der Defekte führt – ganz ohne Bohren.

Auch unschöne und ästhetisch beeinflussende Verfärbungen können so abgemildert oder ganz beseitig werden ohne den Zahn in irgendeiner Weise zu verletzen.



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